AGB

Damit wir uns gut verstehen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) dienen dem Schutz beider Vertragspartner. Die AGB sollen Missverständnisse und Unklarheiten zwischen den Kunden (im Folgenden auch „Brautpaar“ genannt) und der freien Traurednerin Gudrun Miessl beseitigen. Bei Fragen und Unklarheiten steht Ihnen Traurednerin Gudrun Miessl selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Präambel
Ziel der Zusammenarbeit zwischen dem Kunden und der freien Traurednerin Gudrun Miessl ist die Ausarbeitung einer freien Trauung (inklusive Traurede) und deren Durchführung. Um dieses Ziel zu erreichen, stehen beide Parteien in einem gegenseitigen Vertrauensverhältnis.

Leistungen

a) Die freie Traurednerin Gudrun Miessl setzt die persönlichen Wünsche des Brautpaares, die im Vorfeld schriftlich festgehalten wurden, nach bestem Wissen und Gewissen um. Für das Schreiben der Traurede und die Durchführung der freien Trauung gilt jedoch die künstlerische Freiheit, d.h. die Art der Durchführung sowie Abweichungen vom Manuskript bilden keinen Grund für eine nachträgliche Mängelrüge.

b) Die freie Trauung wird zum vereinbarten Termin (Uhrzeit, Tag) und am vereinbarten Ort durchgeführt.

c) Alle Angebote der freien Traurednerin Gudrun Miessl sind freibleibend und unverbindlich.

d) Es werden ausschließlich Leistungen von der freien Traurednerin Gudrun Miessl an das Brautpaar erbracht, die zuvor schriftlich vereinbart wurden. Erweiterungen und Änderungen bedürfen einer zusätzlichen schriftlichen Auftragsbestätigung.

e) Alle Leistungen, die nicht im Kostenvoranschlag oder im Angebot aufgeführt werden, sind Zusatzleistungen. Etwaige Nebenabreden müssen schriftlich festgehalten werden.

f) Für Beiträge anderer Personen während der Hochzeitszeremonie übernimmt die freie Traurednerin Gudrun Miessl keine Verantwortung und keine Haftung.

Vorgespräche
Als Vorgespräche sind zur Ausarbeitung der Traurede maximal zwei Gesprächstermine vorgesehen. Diese finden am vorher vereinbarten Ort statt, in der Regel zuhause bei der freien Rednerin Gudrun Miessl.

Gewährleistung
Der Auftraggeber hat Anspruch auf eine ausführlich formulierte, die besprochenen Inhalte des Auftraggebers transportierende Rede (die als Grundlage der Trauzeremonie dient). Vom Auftraggeber gewünschte Korrekturen oder Veränderungen verbleiben im Ermessen des Auftragnehmers.
Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Auftraggebers – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche wegen Verzug oder Unmöglichkeit bzw. Nichterfüllung, sind ebenfalls ausgeschlossen.
Des Weiteren trägt der Auftraggeber die volle Verantwortung für die Richtigkeit seiner Angaben. Fehler, die er nicht zu vertreten hat, werden unverzüglich korrigiert.
Verspätung wegen höherer Gewalt: Für eine nichtschuldhafte Verspätung des Auftragnehmers, beispielsweise durch eine Autopanne, einen Autounfall, Verkehrsstaus oder widrige Witterungsverhältnisse (Starkregen, Schnee oder ähnliches) ist der Auftragnehmer in keiner Weise haftbar zu machen.

Honorar
Erteilt der Auftraggeber den Auftrag an die Traurednerin Gudrun Miessl, beginnt der Honoraranspruch. Alle Vergütungen verstehen sich inklusive der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer. Bei Trauungen, die außerhalb Deutschlands stattfinden, wird keine Umsatzsteuer berechnet und auf der Rechnung ausgewiesen. Sollte Umsatzsteuer anfallen, wäre diese nach einer Rechnungsberichtigung vom Auftraggeber nachzuzahlen.

Kosten & Reisekosten
Kosten, die durch Vorgespräche oder die Fahrt zur Trau-Location für den Auftragnehmer entstehen, werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Für Fahrtkosten mit dem Pkw werden ab dem 21. Kilometer mit der vom Finanzamt anerkannten Kilometerpauschale berechnet.  Übernachtungskosten sowie Kosten für Sonderfahrten mit Zug, Flugzeug, Bahn, Fähre etc. werden zu 100 % dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

Veranstaltungsbedingte Kosten, wie GEMA etc., übernimmt der Auftraggeber.

Der Anspruch auf Vergütung sämtlicher Kosten und Reisekosten entfällt auch dann nicht, wenn die Hochzeit nicht fristgerecht oder gar nicht stattfindet. Vorausgesetzt, die freie Traurednerin Gudrun Miessl hat die Gründe für den Ausfall der Veranstaltung nicht zu verantworten.

Vertragsabschluss
Auf die Anfrage zur Ausarbeitung einer freien Trauung erstellt die freie Traurednerin Gudrun Miessl ein unverbindliches Angebot in schriftlicher Form – üblicherweise per E-Mail. Durch die mündliche oder schriftliche Genehmigung des Angebots durch den Auftraggeber sowie durch die Überweisung der Reservierungsgebühr kommt der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragsteller zustande. Erst dann wird auch der Wunschtermin verbindlich reserviert. Es beginnt automatisch die Ausarbeitungszeit des Skripts.

Ist die Zahlung nicht bis zum vereinbarten Termin erfolgt, kann die Auftragnehmerin vom Vertrag zurücktreten. Die Reservierung ist dann hinfällig, und es besteht kein Leistungsanspruch mehr. 

Wird der Trautermin durch das Brautpaar verschoben oder abgesagt, besteht ebenfalls kein Anspruch auf Rückerstattung der Reservierungsgebühr.

Änderungen des Vertrages können jederzeit im gegenseitigen Einvernehmen schriftlich ergänzt werden.

Nichtzahlung
ann. Bei Nichtzahlung bzw. nicht fristgerechter Zahlung behält sich Freie Traurednerin Gudrun Miessl das Recht vor, den Vertrag fristlos zu kündigen.

Vertragsdauer
Der Vertrag endet mit Erbringung der letzten Leistungen bzw. der Begleichung aller Rechnungen.

Rücktritts- und Kündigungsrecht des Auftraggebers
Der Auftraggeber kann von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen. Der Rücktritt hat in schriftlicher Form zu erfolgen (per Post, Fax, E-Mail). Im Falle eines Rücktritts behält die freie Traurednerin Gudrun Miessl die Reservierungsgebühr ein, es besteht kein Anspruch auf Rückzahlung.

Bei Rücktritt nach dem Erstellen der Rede (maximal drei Monate vor dem Hochzeitstermin) wird 80 Prozent des Komplettpreises fällig. Bei einem Rücktritt nach der Erstellung der Hochzeitsrede, erhält der Auftraggeber auf Wunsch die Rede per E-Mail.

Eine Auflösung des Vertrages im gegenseitigen Einvernehmen ist zu jeder Zeit möglich.

Nichterbringung der Leistung
Kann die freie Traurednerin Gudrun Miessl als Auftragnehmer die vereinbarten Vertragsleistungen aus wichtigem Grund nicht erfüllen (z.B. familiärer Todesfall, höhere Gewalt, Unfall etc.), entfallen die Ansprüche aus dem Vertrag. Bereits gezahltes Honorar wird unverzüglich zurückerstattet, es sei denn es wird eine spätere Vertragserfüllung vereinbart.

Bedingungen für die Durchführung der Hochzeitszeremonie
Für einen reibungslosen Ablauf muss der Auftragnehmer während der Hochzeitszeremonie von Regen und frontaler Sonneneinstrahlung geschützt sein. Andernfalls kann er die Durchführung der Zeremonie verweigern bzw. ein reibungsloser Ablauf kann nicht gewährleistet werden.

Vom Auftragnehmer mitgebrachte Technik muss ebenfalls entsprechend vor Witterungseinflüssen geschützt werden (Spritzwasser, Regen, Staub, direkte Sonneneinstrahlung etc.). Die Umgebungstemperatur muss zwischen 10 °C und 35 °C liegen. Bei schwierigen Anlieferbedingungen (kein Aufzug, unebenes Gelände etc.) hat der Auftraggeber dafür Sorge zu tragen, dass dem Auftragnehmer eine entsprechende Hilfe an die Seite gestellt wird, sodass die Erfüllung des Vertrages garantiert werden kann.

Bei unzureichenden Aufbau- und Betriebsbedingungen kann der Auftragnehmer den Auftritt verweigern. Eine Rückerstattung des Honorars steht dem Auftraggeber in diesem Falle nicht zu. Für Schäden, die durch unzureichende Aufbau- und Betriebsbedingungen entstehen, haftet der Auftraggeber.

Mängel
Mängel und Beanstandungen sind dem Auftragnehmer unverzüglich nach Kenntnisnahme mitzuteilen, spätestens bis sieben tage vor der Hochzeitszeremonie.

Haftung
Grundsätzlich verjähren Schadenersatzansprüche nach einem Jahr. Die Frist beginnt mit der Entstehung des Schadenersatzanspruches und der Kenntnisnahme bzw. mit fahrlässiger Unkenntnis des Auftraggebers.

Die freie Traurednerin Gudrun Miessl ist nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz haftbar zu machen. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung der freien Traurednerin Gudrun Miessl ausgeschlossen. Für Fremdleistungen, die vermittelt wurden, ist eine Haftung durch den Auftragnehmer ausgeschlossen.

Ansprüche des Auftraggebers gegenüber Dritten sind auch direkt gegenüber Dritten geltend zu machen. Äußert die freie Traurednerin Gudrun Miessl zur Realisierung eines Vorhabens ihre Bedenken (zum Beispiel eine Zeremonie ohne Regenschutz), so haftet sie nicht für Schäden, die daraus entstehen (zum Beispiel einem Wasserschaden an technischem Gerät oder einem Musikinstrument).

Sollten bei der Hochzeit Mietgegenstände der freien Traurednerin Gudrun Miessl genutzt werden, so sind diese mit der üblichen Sorgfalt zu behandeln. Hat der Auftraggeber oder ein Dritter schuldhaft einen Schaden an einem Mietgegenstand verursacht, so ist er dafür schadenersatzpflichtig.


Datenschutz

Alle persönlichen Daten und Informationen, die nicht zur Weiterleitung an Dritte bestimmt sind, werden von der freien Traurednerin Gudrun Miessl vertraulich behandelt. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass die freie Traurednerin Gudrun Miessl Fotos der Hochzeit zur Eigenwerbung auf ihrer Webseite veröffentlichen darf. Sind Gesichter auf den Bildern klar zu erkennen, erfolgt eine Veröffentlichung nur mit Einverständniserklärung der beteiligten Person. Andernfalls werden Gesichter verborgen. Eine Strafbarkeit ist jedoch ausgeschlossen, falls der Auftraggeber oder ein Dritter dies anders empfindet.

Der Auftraggeber überträgt der freien Traurednerin Gudrun Miessl die Nutzungsrechte an sämtlichen Texten kostenfrei und zeitlich unbegrenzt. Texte und überlassene Inhalte dürfen zur Eigenwerbung in gedruckten und digitalen Medien genutzt werden, allerdings selbstverständlich unter Berücksichtigung des Datenschutzes.

Der Auftraggeber stellt freie Traurednerin Gudrun Miessl von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, wenn diese auf Urheberrechts-, Datenschutz- und Wettbewerbsverletzungen beruhen. Auch von Ansprüchen Dritter befreit ist der Auftragnehmer bei inhaltlichen Fehlern, der für die Veröffentlichung überlassenen Informationen sowie bei Verstoß gegen gesetzliche Verbote.

Ton- und Bildmitschnitte der Hochzeitszeremonie dürfen vom Auftraggeber ausschließlich für private Zwecke angefertigt und genutzt werden. Eine kommerzielle Nutzung, Verfremdung oder Veröffentlichung ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der freien Traurednerin Gudrun Miessl strikt untersagt. Der Auftragnehmer behält sich ausdrücklich Schadenersatzansprüche vor.

Anwendbares Recht
Es gilt das deutsche Recht.

Gerichtsstand
Als Gerichtsstand wird der Wohnsitz von freie Traurednerin Gudrun Miessl festgelegt. Der Gerichtsstand ist somit Singen. Ergänzend zum Vertrag und den AGB gelten die Bestimmungen des BGB.

Urheberrecht
Die Webseite und alle auf ihr erscheinenden Inhalte sind urheberrechtlich geschützt. Insbesondere ist damit die Veröffentlichung, Vervielfältigung, Wiedergabe, Nachbildung, Übertragung oder Verbreitung der Inhalte in der Öffentlichkeit, elektronischen oder Printmedien sowie eine kommerzielle Nutzung untersagt.

Die freie Traurednerin Gudrun Miessl ist Urheberin aller von ihr geschriebenen Texte. Sollte der Auftraggeber diese Werke oder Teile davon für andere Zwecke weiterverwenden, so ist die freie Traurednerin Gudrun Miessl als Urheberin anzugeben. Eine zeitliche Begrenzung besteht hierfür nicht. Eine Verwendung der Texte durch Dritte, die nicht mit der freien Traurednerin Gudrun Miessl in einem Verhältnis stehen und keine schriftliche Zustimmung erhalten haben, ist strikt untersagt.

Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der restlichen Vertragsbestandteile hiervon nicht berührt. Die ungültige Bestimmung wird schnellstmöglich durch eine andere Bestimmung ersetzt. Diese muss dem wirtschaftlichen Gehalt der rechtsunwirksamen Bestimmung so nah wie möglich kommen.

Freie Traurednerin Gudrun Miessl

Max-Stromeyer-Straße 11

78467 Konstanz

Konstanz im Januar 2023